Realien
Realien aus unserer kleinen Sammlung von hochmittelalterlichen Alltagsgegenständen
Verschiedene Keramikscherben aus dem 13. Jahrhundert. Oben Fragmente von Tüllenkannen mit und ohne Henkel, unten Fragment einer rillenverzierten Kanne oder eines großen Bechers.
Bronzeringe aus dem 13. Jahrhundert. Links unten gut erhaltener Ring mit Ringplatte in Blütenform und verzierten Ringschultern (Auf- und Seitenansicht), Mitte oben einfacher Ring mit Kerbverzierung (Aufsicht), rechts oben Ring mit blaugrünem gefaßtem Stein und Ritzverzierung an den Ringschultern (Auf- und Seitenansicht).
Brandenburgischer Denar aus dem 13. Jahrhundert, geprägt in der Regierungszeit von Johann I und Otto III. Münzbilder: geflügelter Markgraf; drei Blätter in den Winkeln einer aus drei Bogen und drei Spitzen gebildeten Einfassung.
Brandenburgischer Denar aus dem 13. Jahrhundert, geprägt in der Regierungszeit von Johann I und Otto III. Münzbilder: Der Markgraf zwischen 4 Adlerköpfen; Stern aus drei Türmen und drei Kleeblättern.
Brandenburgischer Denar aus dem 13. Jahrhundert, unbekannte geistliche Herren, unbekanntes Bistum. Münzbilder: Bischof mit 2 Krummstäben; Stern aus drei Eicheln und drei Eichenblättern.
Metallfragmente aus dem Hochmittelalter. Links: Nagel; unten: Schlageisen zum Funkenschlagen mit dem Feuerstein; rechts oben: Fragment eines Wellenrandhufeisens mit Hufnagelüberresten.
geschmiedete Schlüssel aus dem Hochmittelalter.
Eines der Hauptanliegen von Marca brandenburgensis AD 1260 ist die Erforschung und Präsentation der märkischen Regionalgeschichte. Wir engagieren uns aktiv für den Denkmalschutz und archäologisch-edukative Projekte in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Mitglieder von Marca brandenburgensis distanzieren sich deswegen von illegalen Grabungen und werden diese Praxis auch nicht durch Käufe unterstützen, da diese gegen bestehende Denkmalschutzgesetze verstoßen und völlig kontraproduktiv für unsere Arbeit sind. Deswegen wurde unsere kleine Sammlung von archäologischen Funden legal von offiziellen Antiquitäten- bzw. Münzhändlern erworben.
Hierzu einige wichtige Bemerkungen: Normalerweise dürfen archäologische Funde ohne Meldung an die jeweiligen Denkmalschutzämter nicht veräußert werden. Dies ist unabhängig vom Eigentum in den meisten Denkmalschutzgesetzen so geregelt. Damit soll gewährleistet werden, daß archäologische Funde der Forschung zur Verfügung stehen und auch spätere Generationen noch wissen, wo die Funde verblieben sind.
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