Ministeriale in der Mark



Die askanische Mark Brandenburg weicht in ihrer Entwicklung in vielen Punkten vom übrigen Deutschen Reich ab. Durch ihren Status als Markgrafen eh schon mit königlichen Rechten (z.B. Hohe Gerichtsbarkeit, Steuererhebungen, Befestigungsrecht) ausgestattet, gelang es den Askaniern im Gegensatz zu vergleichbaren Herrschergeschlechtern im übrigen Reich, diesen Status auch gegenüber den märkischen Adligen lange Zeit durchzusetzen. Überhaupt finden sich auf märkischen Territorium verhältnismäßig wenig Adelsgeschlechter. Auch befanden sich fast alle Burgen im Besitz der Markgrafen, und nur wenige im Besitz von Adligen. Die Askanier setzten für ihre vielfältigen Ämter vor allem Ministerialen ein.


Siegel eines der wenigen Edelfreien der Mark, Johann Gans zu Perleberg; ca. 1290 (Die Mark Brandenburg – Heft 44)

Unter Ministerialen versteht man unfreie Dienstleute (denstlude). Der Begriff leitet sich aus dem lateinischen Sprachgebrauch ab, wobei der Minister und/oder Ministeriale im Gegensatz zum Magister den niederen Beamten bezeichnete. Zuerst handelte es sich dabei nur um eine privilegierte Gruppe Unfreier, deren Aufgaben eng mit Diensten im Haushalt ihrer kirchlichen oder weltlichen Herren verbunden waren. Lehnsland anderer Herren durften sie nur nach Erlaubnis ihres ursprünglichen Herren empfangen. Auch Heiraten unterlagen der Genehmigung ihres Lehnsherren. Gemeinsam mit den Edelfreien besaßen Sie den Vorzug der Zinsfreiheit und das Recht, Lehen zu besitzen, ohne dafür dem Lehnsherren eine Vergütung in Form von Geld zahlen zu müssen. Beide waren zu Kriegsdiensten verpflichtet. Ministeriale wurden durchaus mit wichtigen Aufgaben betraut und konnten regelrecht Kariere machen bis hin zu den Hauptämtern im Hofhalt. Der Schlüssel zu ihrer Macht war die Abhängigkeit zu ihrem Herrn, der gerade wegen dieser Abhängigkeit wichtige Posten mit ihnen besetzte. Sie waren zuverlässiger als die Adligen, die all zu oft ihren eigenen Interessen den Vorrang gaben.

Im Laufe der Zeit gelang es aber auch den Ministerialen, immer mehr Freiheiten zu erhalten. Sie bildeten zusehends eine mächtige und privilegierte Gruppe. Immer mehr schrumpfte der Unterschied zum niederen Adel und den Edelfreien. Seit dem 12. Jahrhundert durften sich in Deutschland die Ministerialen genau so wie der Hoch- und Niederadel Ritter (miles) nennen. Man unterschied aber noch zwischen den Freiherren mit milites primi ordinis und den Ministerialen mit milites secundi ordinis. Ein starkes gemeinsames Band schloß sie aber alle zusammen, die Kultur des höfischen Rittertums. In der Mark Brandenburg taucht im 13. Jahrhundert in den Urkunden und Chroniken der Begriff Ministerialer nur noch selten auf. Er wurde dann auch eher als Ehrenbezeichnung für alle solche benutzt, die Hofämter inne hatten, selbst wenn es sich eigentlich um Edelfreie handelte. Der Begriff Ministerialer scheint hier gleichbedeutend mit dem Begriff Rat eingesetzt worden zu sein. Im Spätmittelalter verschmolz der Stand der Ministerialen dann endgültig mit dem niederen Adel. Im Laufe des 13. Jahrhunderts war der Ministerialendienst politisch und materiell so vorteilhaft geworden, daß sich immer mehr Edelfreie unter Vorbehalt ihrer Standesrechte (z.B. Besitz- und Schöffenfähigkeit) in das Dienstverhältnis eines weltlichen oder geistlichen Herren begaben. Manchmal wurden sie aber auch durch eine Notlage dazu gezwungen.

Ein Ministerialer konnte im Gegensatz zu Frankreich und England mehreren Herren in verschiedenen Aufgabenbereichen dienen, so daß es leicht zu Interessenkonflikten kommen konnte. Der reiche Ministeriale Wernher von Bolanden soll Ende des 12. Jahrhunderts sogar 44 Herren gedient haben Das, was in anderen Ländern den Treueid ausmachte, legte der ursprünglich ja unfreie Ministeriale hier in der Regel nur gegenüber seinem eigentlichen Herrn ab.

Lehn-, Kriegs-, und Ehrendienste mit ihren jeweiligen Rechte und Pflichten waren sehr genau festgelegt, wie ein erhaltenes Dokument aus dem 12. Jahrhundert zeigt: Demnach waren die Ministeriale des Kölner Erzbischofs dazu verpflichtet, das Land ihres Herrn zu verteidigen. Für Kriegseinsätze außerhalb seines Territoriums mußten sie bezahlt werden. Ministeriale mit einem Einkommen von fünf Mark sollten ihren Herrn bei den Italienzügen begleiten. Allerdings mußte der Erzbischof dies ein Jahr und einen Tag zuvor anmelden. Außerdem mußte er jeden Ministerialen dazu mit 10 Mark und 40 Ellen Stoff, einem gesattelten Packpferd, zwei Reisetaschen und 4 Hufeisen sowie 24 Hufnägeln für je zwei Männer ausstatten. Nach Überquerung der Alpen hatte jeder Mann eine Mark monatlich zu erhalten. Falls die Bezahlung nicht rechtzeitig erfolgte, war der Ministeriale befreit. Ministeriale mit niedrigem Einkommen konnten sich vom Italienzug mit der Hälfte ihres Einkommens freikaufen. Entsprechende Rechtsvorschriften finden sich auch im Sachsenspiegel, einer der wichtigsten Rechtshandschriften des 13. Jahrhunderts. Siehe hierzu auch: Der Sachsenspiegel

Die Welt der märkischen Ministerialen bestand aus Verwaltungsaufgaben und Kriegsdienst. Sie erhielten von den Markgrafen Besitz zur Verwaltung, aber auch als Erwerbsquelle. Einige dieser Lehen waren erblich, wobei das Erbrecht dabei besonderen Regeln unterlag, andere wurden nach Verdienst nur für bestimmte Zeit vergeben. In Ansehen und Aufgabenbereich gab es zwischen den einzelnen Ministerialen große Unterschiede. Gerade ein kleiner märkischer Ministerialer auf dem Land mit seinen 4 bis 6 Hufen Ackerland dürfte sich in vielen Punkten nicht wesentlich vom nächstbesten (Groß-) Bauern unterschieden haben. Er lebte (ab dem 13. Jahrhundert) in der Regel in einem Fachwerkgebäude innerhalb seines Dorfes. Besaß er einen Wohnturm, so war auch dieser meist nur in Fachwerktechnik errichtet und von bescheidenen Ausmaßen. Der in Berlin-Rosenthal freigelegte Wohnturm besaß lediglich zwei Stockwerke mit nicht mehr als 32 Quadratmetern Wohnfläche. In Garz ist ein Wohnturm aus dem 13. Jahrhundert bis heute fast unverändert erhalten geblieben, ein einmaliges Zeugnis für solch einen niederadligen befestigten Wohnsitz in der Mark. Der rechteckige Turm hat eine Höhe von 12 Metern. Darin befinden sich 3 Stockwerke/Zimmer gleicher Größe und ein Keller. Es handelt sich um einen Feldsteinbau mit Backsteinkanten. Wahrscheinlich war der Turm ursprünglich von Gräben und hölzernen Einfriedungen umgeben.

Der Wohnturm in Garz aus dem 13. Jahrhundert

Oft wurden die Ministerialen aber auch als Verwalter, beispielsweise als Vogt eingesetzt. Das konnte in einem Dorf geschehen, aber auch an wichtigeren Stelle, wie in einer Stadt oder auf einer der markgräflichen Burgen. Dort traten sie als Vertreter des Markgrafen in Erscheinung und verwalteten seinen Besitz. So gehörte es zu den Aufgaben eines Burgvogtes, Waffen, Haus- und Küchengeräte und vor allem die Burg selbst instand zu halten, sowie die festgelegten Abgaben einzuziehen und an den Markgrafen abzuführen.

War es ihnen möglich, so erwarben diese Dorfministerialen die Rechte der Markgrafen am Dorf, um langfristig ihre Einnahmen zu verbessern. Besonders die letzten Askanier waren durch zunehmende Geldsorgen dazu immer häufiger bereit, gaben dadurch aber nach und nach ihre Vormachtsstellung auf.

War der Dorfschulze bereits verpflichtet, dem Markgrafen beritten und mit leichter Rüstung Kriegsdienst zu leisten, so mußte der ritterliche Ministeriale schon mit vollständiger Rüstung antreten. Die Ministerialen stellten einen bedeutenden Teil der Reiterei im askanischen Heer. Dem Dorfministerialen oblag auch der Schutz des ihm anvertrauten Dorfes, als Ausgleich für die von der Dorfbevölkerung bezogenen Leistungen.

Im 13. Jahrhundert führten die Ministerialen allgemein eigene Wappen. Laut Maurice Keen war es in Deutschland dabei durchaus üblich, daß sich diese Wappen von denen der Herrschaft ableiteten, zu der sie ursprünglich gehörten. Beispielsweise war das bischöfliche Wappen von Straßburg ein silberner Schrägrechtsbalken auf rotem Grund. Die Geschlechter der bischöflichen Ministerialen trugen das gleiche Wappen, allerdings mit Beizeichen, z.B. einem blauen Turnierkragen oder einer goldenen Lilie.

Viele märkische Ministeriale und auch Adlige waren nachgeborene Söhne aus westlicheren Gebieten des deutschen Reiches. Wurde ihnen in der Mark ein Dorf zugesprochen, so übernahmen sie oft die slawischen Dorfnamen, so daß man glauben könnte, es handle sich um slawische Geschlechter. So geschehen beispielsweise im Dorf Britz (heute in Berlin – Neukölln). Das Dorf entstand Ende des 12. Jahrhunderts auf dem Gebiet eines slawischen Vorgängerdorfes. Die Gründer nannten sich vermutlich nach dem alten Namen "von Britzke" (1261 Henricus de Brecech, 1269 Henricus dictus Briz). Weitere Schreibweisen für das Dorf sind mit Britzik, Brisk, Brysk und Brisck überliefert.


Ministerialer kniet vor seinem vollgerüsteten Lehnsherrn (Heidelberger Handschrift des Sachsenspiegels)

 

Erste Fassung: Joachim Meinicke im Herbst 2002

 

Literatur:

Maurice Keen: Das Rittertum. Reinbek bei Hamburg 1991; Rororo

Rainer Schulz: Barnim und Uckermark – eine Burgenlandschaft. Eberswalde 1999; Gesellschaft zur Erforschung und Förderung der Märkischen Eiszeitstraße e.V.

Pestalozzi-Verein der Provinz Brandenburg (Hrsg.): Die Provinz Brandenburg in Wort und Bild. Berlin 1900; Verlag Julius Klinkhardt

Eike von Repgow: Der Sachsenspiegel. Hrsg. Clausdieter Schott. Zürich 1996; Manesse Verlag

Hans-Jürgen Rach: Die Dörfer in Berlin. Berlin 1988; VEB Verlag für Bauwesen

Dr. Gerd Heinrich (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten Deutschland: Berlin Brandenburg. Stuttgart 1995; Alfred Kröner Verlag

Die Mark Brandenburg - Heft 44. Berlin 2002; Lucie Großer Edition, Marika Großer Verlag

Christopher Gravett: German Medieval Armies 1000 – 1300. Osprey Publishing, Oxford UK. 1997

Dr. Riedel, Adolph Friedrich; Die Mark Brandenburg im Jahre 1250; Hohenzollern Collection; 1902

 

 

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